Das Kennzeichen an Kraftfahrzeugen ist in erster Linie dafür da, sie einmal zu machen und damit klar einem bestimmten Halter zuordnen zu können. Das ist nötig, um bei Verstößen, Unfällen oder Rückfragen den Fahrzeughalter direkt ermitteln zu können. Viele Fahrzeugbesitzer wünschen sich zu diesem Zweck besondere Nummernschilder. Einige Optionen lassen sich durchaus erfüllen, andere sind wiederum nicht erlaubt. Doch was genau ist gestattet und was nicht?
Was ist das Besondere an Wunschkennzeichen?
Die meisten Kennzeichen legen die zuständigen Zulassungsbehörden per Zufallsprinzip fest. Das ist an der Zulassungsstelle Tettnang ebenso wie bei jedem anderen Zulassungsamt Gang und Gäbe. Allerdings können Kunden durchaus Wünsche äußern. Oftmals fragen Fahrzeughalter nach speziellen Buchstabenkombinationen oder Zahlenreihenfolgen. Dabei handelt es sich meistens um die eigenen Initialen, Geburtstage, Hochzeitstage oder ähnliches.
Im Prinzip lassen sich somit verschiedene Wunschkennzeichen fertigen, sofern die Kennzeichenkombination noch nicht vergeben ist. Der Aufbau des Schildes selbst lässt sich allerdings nicht verändern. Nach den aktuellen Richtlinien steht auf dem Kennzeichen zunächst ein Kürzel für die Stadt oder den Landkreis, in welchem das Fahrzeug gemeldet ist. Anschließend kommen zusätzliche Buchstaben und Ziffern. Diese lassen sich nach Wunsch ausrichten.
Welche Wunschkennzeichen sind erlaubt?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein persönliches Kennzeichen zu erstellen. Der Wunsch ist dabei zunächst bei der Zulassungsstelle vorzutragen. Für Berlin stehen für z.B. Motorräder sowie Leichtkrafträder wahlweise
- 1 Buchstabe plus 3 Ziffern, wie z. B. B-A 123
- 1 Buchstabe plus 4 Ziffern, wie z. B. B-B 1234
- 2 Buchstaben plus 2 Ziffern, wie z. B. B-AB 12
- 2 Buchstaben plus 3 Ziffern, wie z. B. B-AB 123
zur Verfügung. Für Autos sowie LKWs lassen sich folgende Möglichkeiten der Wunschkennzeichengestaltung ausschöpfen:
- 1 Buchstabe plus 4 Ziffern, z. B. B-A 1234
- 2 Buchstaben plus 3 Ziffern, z. B. B-AB 123
- 2 Buchstaben plus 4 Ziffern, z. B. B-AB 1234
Doch in diesem Rahmen lassen sich bei Weitem nicht alle Wünsche in die Tat umsetzen. Es gibt durchaus Grenzen, denn einige Wunschkennenzeichen sind schlichtweg nicht erlaubt.
Was ist bei Wunschkennzeichen nicht erlaubt?
Kürzel, die Beleidigungen ausdrücken oder Anstoß erregen, sind nicht erlaubt und dürfen nicht vergeben werden. Dies ist in der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) im § 8 Abs. 1 festgehalten. Zu den Abkürzungen zählen in einigen Bundesländern mitunter
- HEI-L für Heil
- HH für Heil Hitler
- N-PD für Nationalsozialistische Partei
- SD für Sicherheitsdienst
- SK-IN für Skinhead
und einige weitere. Hinzu kommen Kennzeichenverbote, die für ganz Deutschland gelten. Dazu gehören unter anderem
- AH für Adolf Hitler
- KZ für Konzentrationslager
- NS für Nationalsozialismus
- SA für Sturmabteilung
- SS für Schutzstaffel
sowie ähnliche. Bei der Zulassungsbehörde erhalten Fahrzeughalter in diesem Bereich weitere Informationen und Tipps über Kennzeichengestaltung und Verbote.
Wie teuer sind Wunschkennzeichen?
Fahrzeughalter, die ein spezielles Kennzeichen wünschen, teilen ihr Anliegen bei der zuständigen Zulassungsstelle mit. Die Sachbearbeiter prüfen vor Ort, ob das Wunschkennzeichen noch zur Verfügung steht und den nötigen Anforderungen entspricht. Dazu wird zunächst die Datenbank kontrolliert. Ist das Wunschkennzeichen noch verfügbar, steht der Prägung nichts mehr im Wege.
Die Abfrage nach dem Wunschkennzeichen ist kostenlos. Das Wunschkennzeichen selbst kostet allerdings. Hinzu kommen die Kosten fürs Erstellen der Nummernschilder. Je nach Region liegen die Gebühren für ein normales Kennzeichen zwischen 10 Euro und 25 Euro. Über das Internet lassen sich jedoch manchmal günstigere Angebote für die Herstellung von Kennzeichen finden.
Kommen noch bestimmte Wünsche hinzu, sind zusätzlich 10,20 Euro fällig. Dieser Betrag ist allerdings festgesetzt und deutschlandweit einheitlich geregelt.