Rund 36 Prozent aller privaten Pkw wurden im vergangenen Jahr über eine Finanzierung erworben. Bei den Neuwagen liegt der Prozentsatz gar bei 46 Prozent. Ein Autokredit ist für ein Großteil der Fahrzeugkäufer heute also völlig normal und steht im Mittelpunkt der Anschaffung. Aber kann ein Autokredit auch steuerlich absetzbar sein? Und wenn ja, wann ist dies der Fall?
Steuerliche Absetzung nur bei beruflichem Hintergrund
Ganz so einfach ist es nicht, den eigenen Wagen steuerlich absetzen zu lassen. Klassisch gesprochen, muss der Wagen zum Gelderwerb genutzt werden. Es gilt:
- Autokredit – gerade Selbstständige und Freiberufler können den Autokredit in Teilen steuerlich absetzen. Die Maßgabe ist aber, dass die Tilgung nicht absetzbar ist, dafür jedoch die Zinsen und die Kosten der Autofinanzierung. Möglich ist das aber nur, wenn der Wagen beruflich genutzt wird. Zumeist ist ein Fahrtenbuch vorgeschrieben, denn dieses teilt berufliche und private Fahrten in zwei Kategorien ein. Als Privatperson ist dann das Auto steuerlich absetzbar, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Wagen das finanzielle Einkommen sichert. Ein Beispiel wären Außendienstmitarbeiter, die mit dem Privatwagen zu Kundenterminen reisen. Auch hier ist das Fahrtenbuch Pflicht.
- Kosten – auch hier wird in Selbstständige und Angestellte unterteilt. Selbstständige können beispielsweise die Kfz-Steuer absetzen, sofern der Wagen beruflich genutzt wird. Angestellten steht dieser Weg nicht offen – sie müssen mit der Pendlerpauschale Vorlieb nehmen. Für die weiteren Kosten ist wieder das Fahrtenbuch notwendig. Fakt ist, dass Autoversicherung oder Wartung nur so weit abgesetzt werden können, wie der prozentuelle Nutzungsanteil den Arbeitsbereich betrifft.
- Betriebsvermögen – Selbstständige und Unternehmer können den Wagen als Betriebsvermögen geltend machen. In diesem Fall lassen sich alle Posten, die zum Erhalt oder der Anschaffung des Pkw dienen, auch steuerlich geltend machen. Der Gesetzgeber sieht hierbei vor, dass der Wagen mindestens 50 Prozent dienstlich genutzt werden kann. Wer also morgens vier Kilometer ins Büro fährt und dort nur am Schreibtisch sitzt, der hat steuerlich schlechte Karten. Ein Selbstständiger, der den ganzen Tag von Kunde zu Kunde fährt, wird die überwiegende dienstliche Nutzung leicht erklären können.
Bei Arbeitnehmern ist zu klären, wie der Arbeitgeber mit der Privatnutzung eines Pkw verfährt. Das trifft nicht allein auf Dienstwagen zu, sondern auch auf Privatfahrzeuge. Sollte der Arbeitgeber bereits Entfernungspauschalen und Nutzungskosten über das Gehalt zusätzlich auszahlen, so ist die steuerliche Geltendmachung nicht möglich.
Zinskosten niedrig halten: Was ist zu beachten?
Die Zinskosten orientieren sich an verschiedenen Faktoren:
- Kreditsumme – jeder Kredit stellt für die finanzierende Bank ein Risiko dar. Somit variieren auch die Zinsen, wobei es nach oben hin ein starkes Abflachen zu sehen gibt. Sprich: Ein Autokredit kann höhere Zinsen haben als die Finanzierung eines Eigenheims in München.
- Laufzeit – für den Kreditabschluss wird oft eine fixe Abschlussgebühr fällig, die heute Teil des effektiven Zinssatzes ist. Bei einer längeren Laufzeit wird der Fixkostenbetrag auf mehr Jahre aufgeteilt, so dass der effektive Jahreszins leicht sinkt. So können Kreditnehmer ihren Kredit über 120 Monate zurückzahlen und dabei einen niedrigen Zinssatz nutzen als beispielsweise bei 72 Monaten. Doch Vorsicht: durch die längere Laufzeit werden auch länger Zinsen fällig, was die Kosten wiederum in die Höhe treibt.
- Bonität – auch sie entscheidet über die letztendliche Zinsbelastung. Je schlechter die eigene Bonität ist, desto höher fallen die Zinsen aus. Eine schlechte Bonität kann auch ein Ausschlussgrund einer Finanzierung sein, wobei dieser Fall bei Autokrediten eher selten vorkommt, da der Wagen als Sicherheit hinterlegt werden kann.
Wichtig ist bei jedem Autokredit, die Angebote miteinander zu vergleichen. Sicherlich ist der Kredit über den Händler die einfachste Variante, doch ob diese auch die Günstigste ist, bleibt offen. Bei Vergleichen gilt, nicht nur die Angebote zu checken, sondern auch die repräsentativen Beispiele und die Zinsspanne zu betrachten. Letztere gibt Aufschluss darüber, in welchem Zinsrahmen sich der Kredit überhaupt bewegt. Ansonsten gilt:
- Barzahlung – einige Händler geben bis heute Rabatte, wenn ein Auto in bar gekauft wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer einen Kredit aufgenommen hat oder ob das Geld direkt überwiesen wird. Aus Händlersicht ist alles eine Barzahlung, wenn er nicht im Finanzierungsprozess beinhaltet ist. Zwar sind die Rabatte und Angebote geringer geworden, doch manchmal lassen sich noch zusätzliche Reifensätze oder Ausstattungen herausholen.
- Sicherheit – dient das Auto als Sicherheit für den Kredit? Nun sind die Kosten oft geringer, dafür ›verliert‹ der Käufer auch gewisse Handlungsspielräume bis zur Abbezahlung des Kredits. Ein solches Auto kann beispielsweise nicht ohne Genehmigung der Kreditbank veräußert werden, zudem werden Kaskoversicherungen vorgeschrieben.
Über einen zweiten Kreditnehmer lässt sich die Bonität zusätzlich erhöhen. Allerdings darf diese Variante nicht aus dem Blauen heraus genutzt werden, denn der zweite Kreditnehmer ist nun ebenfalls ein Schuldner der Bank. Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen bereiterklären, einen solchen Kredit zusammen aufzunehmen – und später in der Insolvenz enden, da der erste Kreditnehmer mit Auto und ohne Raten auf und davon ist.
Wie lassen sich sonst Steuern sparen?
Aktuell haben Autokäufer die Chance, praktisch vom Staat belohnt zu werden, wenn sie ein Auto kaufen:
- Prämie – für Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge gibt es eine Prämie von bis zu 9.000 Euro beim Autokauf. Die Prämienhöhe hängt vom Kaufpreis des Fahrzeugs ab.
- Kfz-Steuer – Neufahrzeuge waren schon lange von der Kfz-Steuer befreit, bei Elektrofahrzeugen gilt diese Ersparnis aktuell bis zu zehn Jahre ab Kauf des E-Autos.
Hinsichtlich der Kfz-Versicherung ist eine Ersparnis nur im Rahmen der typischen Ersparnis durch Versicherungsvergleiche möglich. Allerdings sollten Kfz-Besitzer bei E-Fahrzeugen genau hinschauen, denn einige Leistungen von Versicherungen sind ohnehin über den Hersteller des Fahrzeugs abgesichert. Die absolute Rundum-Versicherung für E-Autos kann somit auch teurer sein, wenn Inhalte doppelt abgesichert werden. Ansonsten orientieren sich die Kosten der Kfz-Versicherung an den üblichen Autoversicherungen. Finanzierte Fahrzeuge sollten hingegen immer in der Vollkasko versichert sein, damit es im Fall eines Totalschadens nicht zu einem finanziellen Desaster kommt.
Fazit – die berufliche Nutzung ist wichtig
Um das eigene Kfz von der Steuer absetzen zu können, ist eine überwiegende berufliche Nutzung notwendig. Selbstständige haben hier natürlich einen Vorteil, doch auch Arbeitnehmer können in die Gunst der Absetzbarkeit kommen. Wichtig ist, dass grundsätzlich ein Fahrtenbuch geführt wird. Das ist auch elektronisch via App möglich und somit deutlich einfacher als noch vor einigen Jahren.