Das Auto und die liebe Versicherung, sind Themen über die sich Fahrer regelmäßig ereifern. Was für viele eine lästige und teure Pflicht ist, wissen vor allem die zu schätzen, die aufgrund eines Unfalls vor dem wirtschaftlichen Ruin gerettet wurden, weil die Versicherung den Schaden ganz oder weitgehend reguliert hat. Hier sind einige Ratschläge, was im Falle eines Unfalls zu tun ist.
Ein Schaden ist entstanden – wie ist vorzugehen?
Folgende Schritte sind empfehlenswert:
- Anhalten
- Schaden aufnehmen – bei Personenschaden sofort Erste Hilfe leisten und Rettung rufen
- Daten austauschen
- Schaden der Versicherung melden
- Abwarten und auf Anfragen reagieren
Der Datenaustausch gestaltet sich immer schwierig, wenn man beispielsweise ein parkendes Auto rammt oder auch kommunales Eigentum beschädigt (Laternenpfähle, Poller, Verkehrsschilder). In dem Fall ist es ratsam, Fotos zu machen, die persönlichen Daten an beteiligten Fahrzeugen zu hinterlassen, wenn man eine gewisse Zeit gewartet hat. Damit der Vorwurf der Unfallflucht gar nicht erst aufkommt, kann die Polizei auch angerufen werden. Es ist dann nicht unbedingt nötig, dass eine Streife vorbei kommt, aber die Daten dort zu hinterlegen und ggf. Handyfotos zu übermitteln, entkräftet die Vorwürfe eventueller Unfallgegner.
Abwicklung des Unfallschadens
Auf der Seite von Gutachterix gibt es einen Leitfaden zu dem Thema. Versicherungen versuchen natürlich die Schadenregulierung finanziell so günstig wie möglich für die Versicherung zu gestalten. Das führt ggf. dazu, dass nicht der ganze Schaden übernommen wird. Ein Gutachter, der mit konkreten Daten den Schaden beziffert, Kostenvoranschläge für Reparaturen erstellt oder auch den wirtschaftlichen Totalschaden bescheinigt, kann die Versicherung davon überzeugen, dass der tatsächliche Schaden höher zu bewerten ist und für den Halter eine höhere Auszahlung durch die Versicherung ermöglichen.
Schaden ja – Verursacher nein
Richtig bitter ist es, wenn man nach einem Museumsbesuch oder einer Wanderung ans Fahrzeug zurückkommt und einen Schaden bemerkt, den man selbst gar nicht verursacht hat. Eine Anzeige gegen Unbekannt verläuft in der Regel im Sande. Trotzdem sollte darauf nicht verzichtet werden, auch weil die Versicherung hier Wert drauf legen wird.
Selbst ist der Mann oder die Frau kann bei Reparaturen am Auto sparen helfen. Nach Schäden durch oder im Zusammenhang mit Fremden, sollte jedoch nicht zu früh Hand angelegt werden.
Oben erwähnt wurden Schäden an kommunalem Eigentum. Dies ist ebenfalls nur eine Seite der Medaille, denn oft werden an Fahrzeugen auch Schäden verursacht, weil Besonderheiten die unter kommunaler Zuständigkeit sind, nicht ausreichend gekennzeichnet sind. Das bekannteste Beispiel sind hoch hinausragende Gullideckel in ausgebuddelten Straßen. In dem Fall tritt zwar eine kommunale Versicherung ein, doch bis es hier zu einer Einigung kommt, kann das beschädigte Auto zum Oldtimer werden. Und da Zeit bekanntlich auch Geld ist, lohnt es sich hier in jedem Fall einen Gutachter hinzuzuziehen.
Beim Unfall sind viele Dinge zu beachten, an die man zunächst nicht denkt. In den folgenden Abschnitten sind weitere exemplarische Punkte gelistet, die bei einem Unfall ggf. berücksichtigt werden sollten.
Wann sollte man nach dem Unfall die Polizei rufen?
Wenn der Mietwagen eines Unternehmens in einen Unfall verwickelt ist und auch bei schweren Sachschäden sollte man umgehend die Polizei rufen. Bei kleinen Kratzern kommt die Polizei meist nicht. Es sollte gerufen werden, wenn jemand verletzt ist. Auch wenn man sich mit der anderen Person streitet oder diese weggelaufen ist. Die Polizisten entscheiden nicht, wer für den Schaden aufkommt. Daher ist es nicht sinnvoll, Verantwortungsfragen mit der Polizei zu erörtern. Bei Fragen reichen Informationen über Personen und Autos aus.
Welche Telefonnummer sollte man nach dem Verkehrsunfall anrufen?
Bei schweren Schäden, Verletzungen oder Todesfällen sollte man als Beteiligter zunächst die Polizei unter 110 und/oder die Nothilfe unter 112 kontaktieren. Andernfalls kann man einfach die Nummer der nächsten Polizeidienststelle anrufen.
Welche Versicherung ist nach dem Unfall verantwortlich?
Der Unfallverursacher trägt die hundertprozentige Schuld. Somit übernimmt dessen Versicherung die volle Deckung. Wenn man teilweise schuld ist oder die andere Partei einen Anspruch geltend macht, dann sollte man die Kfz-Haftpflicht informieren. Die beiden Versicherungen prüfen dann den Sachverhalt unter Berücksichtigung von Angaben der Beteiligten und Zeugen.
Entscheidend ist am Ende, wer am Schaden wie beteiligt ist. Nach diesem Verbindlichkeitsanteil werden die Forderungen strukturiert.
Es sei denn, man hat eine Vollkaskoversicherung. Wenn die Versicherung des Vertragspartners nur einen Teil oder gar nichts zahlt, springt diese ein und repariert das Auto.
Muss man einen Unfallschaden reparieren?
Man kann sich entscheiden, ob man das Fahrzeug kostenpflichtig reparieren möchte oder nicht. Dann kann man den Preis abrechnen. Das bedeutet, dass die Versicherung die Nettokosten der Reparatur erstattet. Bei Totalschaden wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ersetzt.
Wann benötigt man einen Unfallgutachter?
Ist durch den Unfall ein Schaden von mindestens 800 Euro entstanden, wird der Schaden in der Regel von einem Gutachter geprüft und ein Unfallgutachten erstellt. Als Geschädigter kann man einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen. Beurteilen und dokumentieren Sie Schäden an Geräten und Fahrzeugen. Der Gutachter berechnet in der Regel den Schaden und gibt eine Schätzung des Restwerts des Fahrzeugs ab.
Die Versicherung weigert sich zu zahlen – was nun?
In den meisten Fällen handelt es sich um die Rechnung der Werkstatt. Wenn die Versicherung nach einem Autounfall ablehnt zu zahlen und jenes nach einem Gutachten oder vor einer genauen Schadensfeststellung, dann kann man sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann einen unterstützen, den Anspruch untersuchen und verfolgen.
Mietwagen?
Man kann ein Auto mieten, während das Auto in der Werkstatt ist. Voraussetzung ist allerdings, dass man mindestens 20 Kilometer am Tag mit dem Auto fährt. Man sollte bei der Auswahl eines Mietwagens eine niedrigere Fahrzeugklasse wählen.
Weitere Leistungen
Kosten für Abschleppwagen, Anwalt, Gutachter, Bearbeitungsgebühr und eine Telefon- oder Mailbearbeitungspauschale zählen zur Haftungsgarantie. Das heißt, wenn 75 % der Haftung zugesprochen werden, erhält man drei Viertel der Kosten. 25% muss man selbst zahlen.
Unfall im Ausland
Bei einem Großunfall ist es oft unmöglich, sich ein klares Bild vom Unfallgeschehen zu machen. Ansprüche auf ordentliche Unfallentschädigung unterliegen daher anderen Regeln. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Schäden des Versicherungsnehmers vollumfänglich ab.
Fazit: Autoliebhaber scheuen keine Mühen und Kosten, um ihr Fahrzeug in Bezug auf Sicherheit und Optik in Schuss zu halten. Dass die Versicherung dazu gehört, ist eine Selbstverständlichkeit. Die Kfz-Haftpflicht mit ihren Zusatzoptionen wie Kasko, Schutzbrief etc. ist wie die Krankenversicherung für uns selbst. Wir zahlen sie, sind aber froh, wenn wir sie nicht in Anspruch nehmen müssen.