Wer ein Auto beim Straßenverkehrsamt anmelden möchte, muss nachweisen, dass er eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die einem Dritten durch das Fahrzeug entstehen. Als Nachweis über den Abschluss der Versicherung erhält der Halter des Fahrzeugs eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Diese muss er bei der Autoanmeldung angeben, damit die Zulassungsbehörde sie elektronisch bei der Versicherungsgesellschaft abrufen kann. Die Autoversicherung übernimmt bei einem Unfall sowohl Personenschäden als auch Sachschäden an anderen Fahrzeugen, an Häusern, an Zäunen und Mauern oder an Leitplanken. Auch Vermögensschäden werden abgedeckt und der Unfallgegner erhält eventuell Schmerzensgeld.
Rund um die Autoversicherung bestehen bei den Versicherten oft Unsicherheiten und sie haben viele wichtige FAQ. So ist zum Beispiel bei der Kfz-Haftpflichtversicherung immer das Fahrzeug versichert. Die Beiträge der Autoversicherung richten sich nach verschiedenen Faktoren. Dazu zählen die persönliche Schadensfreiheitsklasse des Fahrzeughalters und der ihm eingeräumte Schadensfreiheitsrabatt. Je weniger Unfälle ein Versicherter hat, umso günstiger wird die Autoversicherung. Die Typklasse des Autos ist ebenfalls entscheidend bei der Berechnung der Versicherungsprämie. Es gibt in der Kfz-Haftpflichtversicherung sechzehn Typklassen, die nach den jährlichen Unfallstatistiken berechnet werden. Je öfter eine Automarke im Laufe eines Jahres in einen Unfall verwickelt ist, umso höher fällt der Beitrag für die Autoversicherung aus. Auch die Gegend, in der das Auto gefahren wird, spielt über die Regionalklasse eine Rolle. Je mehr Unfälle in der Region passieren oder jeder schlechter der Straßenzustand ist, umso teurer wird die Versicherung.
Die Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung kann zum Ablauf des vereinbarten Versicherungsjahres erfolgen. Dabei ist die Kündigungsfrist zu beachten, die der Versicherer vorgibt. Wenn die Versicherung die Prämie erhöht oder nach einem Schadensfall hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und kann innerhalb von vier Wochen die Versicherung wechseln. Dabei ist es nicht wichtig, ob die Versicherungsgesellschaft den Schaden anerkennt oder ob sie eine Zahlung ablehnt.