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Elektroauto-Förderung: Was ist noch drin?

Damit die Klimaziele der Regierung erreicht werden können, hat der Staat einige Anreize geschaffen, die Autobesitzern dazu verleiten sollen, auf Elektromobilität umzusteigen. Menschen, die aus verschiedenen Gründen noch gezögert haben, sich von Verbrennungsmotoren zu verabschieden, erhalten deshalb Fördermittel oder Steuerersparnisse.

Manche dieser Maßnahmen haben aber begrenzte Laufzeiten oder mit jedem Neuentschluss der Regierung häufig wechselnde Beträge. Wie gut ist die Förderung für E-Autos aktuell aufgestellt?

Fördermittel für E-Autos: Wer, wofür, wie lange?

Die aktuelle Regierungskoalition ist sich einig, dass der Umweltschutz gesteigert werden muss. Nur an einer langfristigen Einigung auf Höhen und Laufzeiten mangelt es noch.

Im Bereich der Klimaziele und unterstützender Maßnahmen können Interessenten deshalb immer wieder neue und unterschiedliche Begriffe finden, wie den Umweltbonus oder die Innovationsprämie, die schnell verwirren. Daneben gibt es ergänzend zu Fördermitteln bei dem Kauf eines E-Autos auch steuerliche Vorteile, die wenig übersichtlich sind.

Hier ist ein aktueller Überblick vom Frühjahr 2023, der die aktuellen, auslaufenden und geplanten Maßnahmen umfasst:

Der Umweltbonus

Der Umweltbonus des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist eine finanzielle Unterstützung für den Kauf oder das Leasing eines neuen Elektrofahrzeugs in Deutschland (Elektrokleinstfahrzeuge sind ausgenommen).

Bereits seit 2016 besteht dieser Bonus in unterschiedlichen Ausgestaltungen. Nach Änderungen, die 2020 in Kraft getreten sind, können die danach erhältlichen Prämien-Höhen rückwirkend für Elektro-Neuwagen, die frühestens ab dem 4. November 2019 zugelassen wurden, beantragt werden.

Der Umweltbonus besteht aus zwei Teilen:

  • einer Förderung, die durch den Staat getragen wird (der Bundesanteil) und
  • ein zusätzlicher Anteil, den die Hersteller der Autos tragen.

Die Prämie gilt für eine von dem BAFA festgelegte Liste an neu gekauften oder geleasten Elektroautos sowie junge, gebrauchte Elektroautos.

  • Für Leasingautos wird die Prämie anhand der Dauer der Haltung berechnet.
  • Für Gebrauchtwagen gilt, dass 80 % des Listenpreises des Fahrzeugs für die Rechnung genutzt werden. Davon wird der Brutto-Hersteller-Anteil abgezogen.

Aktuell liegt der Umweltbonus seit dem 01.01.2023 bei:

  • 500 Euro bei einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro

und

  • 000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro.

Wichtige Änderungen des Umweltbonus seit 2023

Die maximal 4.000 Euro Förderung sind bereits reduzierte Mittel, die seit einer Neuauflage der Maßnahme für alle Anträge ab dem 01.01.2023 gelten. Andere, wichtige Änderungen in der aktuellen Version sind:

  • Wegfall der Förderung für Plug-in-Hybride: Nur noch Voll-E-Autos erhalten den Bundesanteil.
  • Erhöhung der Mindesthaltedauer: Wer eine Förderung erhalten möchte, muss das Auto eine gewisse Zeit lang behalten. Seit Januar gilt eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten.
  • Anzahl der Vorbesitzer bei Gebrauchtfahrzeugen: Seit der Änderung zum 01.01.23 werden gebrauchte E-Autos nicht mehr nur bei der Anmeldung auf den Zweithalter gefördert.

Geplante Änderungen

In der Neuauflage des Umweltbonus sind auch schon künftige Änderungen festgehalten. Dazu gehören:

  • ab 01. September 2023: Nur noch Privatpersonen dürfen einen Antrag stellen. Bis dahin können beispielsweise auch Unternehmen, Stiftungen und Vereine davon Gebrauch machen.
  • ab 01. Januar 2024: Nur noch Fahrzeuge mit einem Basislistenpreis von maximal 45.000 € werden gefördert
  • ab 01. Januar 2024: Die Förderbeträge werden auf maximal 3.000 € gedeckelt

Die Innovationsprämie

Der Umweltbonus geht mit der sogenannten Innovationsprämie Hand-in-Hand. Durch sie wird der Bundesanteil des Umweltbonus verdoppelt, sprich die gesamte Prämie beträgt 6.000 bis 9.000 Euro.

Ursprünglich galt die zusätzliche Prämie nur für Neukäufe von E-Autos zwischen dem 03. Juni 2020 und 31. Dezember 2021. Sie wurde aber bereits verlängert. Sie soll nun bis Ende 2025 weiterlaufen.

Die Innovationsprämie gilt für vollelektrische Fahrzeuge und aufladbare Hybridelektroautos.

  • Bei den Hybriden gilt, dass diese maximal 50 g CO2-Emission pro km verursachen dürfen oder eine Mindestreichweite im reinen Elektrobetrieb erreichen müssen. Die Mindestreichweiten liegen bei:
  • Anschaffung bis 31.12.2021: 40 Kilometer
  • Anschaffung bis 31.12.2024: 60 Kilometer
  • Anschaffung ab 01.2025: 80 Kilometer

Weitere Fördermittel

Neben der offiziellen staatlichen BAFA-Prämien gibt es auch einzelne Fördermittel, die etwa durch Bundesländer, Gemeinden oder Stromversorger angeboten werden.

  • Der Energieanbieter Entega bietet zum Beispiel Fördermittel für Menschen, die Ladestationen in ihrem Zuhause installieren mö

Wer zu einem E-Auto wechseln möchte, sollte deshalb ergänzend nach verfügbaren Fördermitteln am eigenen Standort suchen.

Fazit

Die Förderung für Elektroautos in Deutschland besteht aus unterschiedlichen Maßnahmen, wie dem Umweltbonus und der Innovationsprämie der BAFA. Diese Fördermittel haben jedoch begrenzte Höhen und Laufzeiten. Es lohnt sich für Interessenten deshalb, sich stets über aktuelle Förderungen und Steuervorteile zu informieren, wenn sie über den Kauf eines neuen Autos nachdenken.

Darüber hinaus gibt es einzelne Fördermittel, die von Bundesländern, Gemeinden oder Stromversorgern angeboten werden. Wer sich für ein Elektroauto interessiert, sollte deshalb auch nach weiteren lokal verfügbaren Fördermitteln suchen.

Da bereits Reduzierungen der Prämien in den kommenden Jahren geplant sind, lohnt es sich für Interessenten lieber früher als später auf E-Autos umzusteigen.