Bagatellunfall: Die Polizei muss nicht hinzugezogen werden

Bei winterlichen Witterungsverhältnissen kommt es im Straßenverkehr immer wieder zu leichten Remplern und kleineren Beulen. Bei solchen Bagatellunfällen verlangen die Kfz-Versicherer für die Schadenregulierung nicht zwingend eine polizeiliche Unfallaufnahme. Autofahrer können kleinere Verkehrsunfälle also auch selbst dokumentieren.

Der Versicherer akzeptiert auch ein von den Unfallbeteiligten gemeinsam angefertigtes Protokoll. Das Unfallprotokoll sollte die gleichen Angaben enthalten wie ein Polizeiprotokoll, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Am besten geeignet ist der Europäische Unfallbericht, der kostenlos beim Versicherer erhältlich ist. Zur Schadenregulierung wird auf jeden Fall das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners benötigt. Namen und Adressen der beteiligten Fahrer sind ebenfalls erforderlich. Wer in einen Schadenfall verwickelt ist, der sollte sich vom Unfallgegner die Ausweispapiere zeigen lassen und die Versicherungsgesellschaft und die Nummer des Versicherungsscheines notieren. Weitere wichtige Angaben sind Ort und Zeit des Unfalls sowie Namen und Adressen von Zeugen. Auf keinen Fall sollte ein Schuldanerkenntnis abgegeben werden.

Sicher ist sicher: Nach Möglichkeit sollte die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus – etwa mit dem Handy – fotografiert und eine Unfallskizze angefertigt werden. Der Versicherer ist schnellstmöglich zu informieren. Wurden Personen verletzt oder ist ein erheblicher Blechschaden entstanden, sollte hingegen immer die Polizei verständigt werden.

Doch welche Versicherung ist die richtige, welche „passt“ am besten zu mir? Unter www.versicherungszentrum.de/kfzversicherungen/neuesauto.php ist dieses Thema etwas weniger steif als üblich zusammengefasst und es finden sich einige interessante Hinweise rund um die Kfz-Versicherung.