Ein Sportauspuff ist das “must have” eines jeden getunten Autos und das nicht nur wegen Optik und Sound: Der Auspuffstrahl liefert unter anderem zusätzliche Energie – 2011 hatte Red Bull in der Formel 1 einen angeblasenen Diffusor perfektioniert. Er brachte den Titelverteidigern im Vergleich zu einer konventionellen Lösung bis zu drei Sekunden pro Runde. Die verschiedenen Varianten und Techniken der Abgasanlage begeistern die Fangemeinde, denn nicht zuletzt sorgen solche technischen Kniffe dafür, dass Rennen unberechenbar und spannend bleiben. Das wirkt sich auch auf Wettquoten aus und die Anbieter machen es mit Sportwetten Boni für die Experten unter den Fans besonders attraktiv, auf ihre Favoriten mit der besten Technik zu setzen.
Die technischen Vorteile, die in der Formel 1 ersichtlich werden, streben natürlich auch Tuning-Experten und Sportwagen-Liebhaber an, die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind. Das Fahrzeug eines echten Liebhabers kommt nicht direkt vom Fließband. Tuning wird nötig, um seine Wünsche und Vorstellungen entsprechend umzusetzen. Um der Formel 1 Technologie näher zu kommen, zählt zuerst der perfekte Sound, wobei dieser an der gesamten Auspuffanlage hängt. Dazu gibt es in Foren gute Tipps und Hinweise – wie dort auch fast überall zu lesen ist, muss der Sportauspuff den geltenden TÜV-Bedingungen entsprechen, um für den Straßenverkehr zugelassen zu werden. Zudem muss das Tuning in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein. Aber muss man einen Sportauspuff wirklich eintragen lassen?
Rechtlich auf der sicheren Seite
Eindeutige Antwort: Ja! Sobald eine private Rennstrecke verlassen und öffentliche Straßen befahren werden, müssen erst einmal die nötigen Formalitäten erledigt sein. Durch Tuning am Fahrzeug können möglicherweise die Zulassung und somit der Versicherungsschutz erlöschen, daher sollten Veränderungen stets offiziell eingetragen werden. Diese betreffen die folgenden Maßnahmen:
- Erweiterungen, durch welche die Fahrzeugbeschaffenheit verändert wird
- Eingriffe in die Abgassteuerung sowie den Sound
- Veränderungen, die andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen könnten
Wird ein anderer Auspuff nachgerüstet, greift der zweite Punkt. Denn mit dem Sportauspuff werden sowohl Veränderungen am Sound wie auch dem Abgassystem des Fahrzeugs vorgenommen. Dadurch läuft die Zulassung zwar nicht unmittelbar aus, allerdings muss eine Bescheinigung für die Umgestaltung vorhanden sein. Im Nachhinein aufgerüstete Fahrzeugteile sind also zulässig, allerdings muss das entsprechende Gutachten immer mitgeführt werden, wenn sie nicht in den Zulassungspapieren des Fahrzeugs vermerkt sind. Unter bestimmten Umständen muss die Montage sogar vom TÜV zertifiziert sein.
Relevante Gutachten und Belege
Um ein Tuning am Fahrzeug in Form eines Sportauspuffs offiziell zuzulassen, müssen entsprechende Unterlagen vorliegen. Meist werden mindestens zwei der folgenden Belege verlangt:
- Zulassungsbescheinigung und
- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile),
- Teilegutachten oder
- Gutachten zur Einzelabnahme
Eine ABE existiert grundsätzlich für jedes Fahrzeugmodell und auch fürs Tuningzubehör. Sie soll sicherstellen, dass das Fahrzeug nach der Montage weiterhin alle Vorschriften standhält. Wer eine offizielle Eintragung in die Fahrzeugpapiere für einen Sportauspuff möchte, muss eine aktuelle ABE vorlegen können. Andernfalls können die Fahrzeugzulassung und dementsprechend auch der Versicherungsschutz beanstandbar oder sogar erloschen sein. Die Beratung eines Experten ist daher ratsam. Wird ein Teil mit gültiger ABE geliefert, so sind darin alle Bedingungen aufgeführt, unter denen eine Montage zulässig ist. Nach dem Tuning ist keine weitere Kontrolle eines Gutachters nötig.
Und das ist auch der entscheidende Unterschied der ABE zum Teilegutachten, denn: Ein Fahrzeugteil mit einem Teilegutachten muss immer nach dem Einbau zum Gutachter. Das Teilegutachten ist als Beurteilung einer Prüfungsstätte deklariert, die eine Genehmigung des Tuningteils aussprechen kann. Das Gutachten wird dem Sportauspuff beim Kauf beigelegt und mitgeliefert. Wer sein Auto danach beim TÜV vorstellt, muss sowohl das Teilegutachten als auch die Montage des Auspuffs prüfen lassen. Das ausgestellte Prüfzeugnis muss immer mitgeführt werden, außer der Fahrzeughalter lässt die Änderung bei der örtlichen Zulassungsstelle abnehmen und die Umbaumaßnahmen in die Zulassungsbescheinigung eintragen.
Fahrzeughalter stellen sich oft die Frage, ob noch weitere Bescheinigungen notwendig beziehungsweise für eine Eintragung ausreichend sind. Liegen die bisher genannten Gutachten und Zeugnisse nicht vor, kommt eine Einzelabnahme in Betracht. Diese erfolgt durch einen behördlich zertifizierten Fachmann, kommt grundsätzlich allerdings eher selten infrage. Ein Gutachten zur Einzelabnahme kann für die Teile beantragt werden, bei denen bei Lieferung weder eine ABE noch ein Teilegutachten mitgeliefert wurde.
FAQs rund um die Eintragung
Kann man einen Auspuff ohne ABE eintragen lassen?
Ja, prinzipiell ist es möglich, einen Sportauspuff ohne ABE registrieren zu lassen. Sofern weder ABE, E-Nummer noch Prüfzeugnis vom TÜV vorhanden sind, ist eine Messung der Fahrgeräusche zwingend erforderlich. Als Abschluss wird darüber ein Gutachten angefertigt. Dieses ist jedoch sehr kostspielig und kann mit bis zu 1.500 Euro zu Buche schlagen. Wie hoch der Preis im Einzelfall ist, muss spezifisch angefragt werden. Der genannte Wert gilt nur als durchschnittlicher Richtwert.
Was kostet die Eintragung?
Je nach Art der vorliegenden Belege bzw. der Eintragung fallen die Ausgaben sehr unterschiedlich aus. Sofern das Tuning der Auspuffanlage alle offiziellen Auflagen berücksichtigt, kann bei vorhandener ABE und vorliegendem Teilegutachten dem Fahrzeughalter direkt ein Gutachten für die Eintragung in den Fahrzeugschein ausgestellt werden. Dementsprechend machen die Kosten für den TÜV und die Eintragung in den Fahrzeugschein jeweils 35 bis 70 Euro aus. Eine Änderungsabnahme ist billiger und kostet zwischen 30 und 50 Euro. Die exakten Gebühren können erst im individuellen Fall berechnet werden. Eine einheitliche Preisliste gibt es nicht.
Kann man jeden Auspuff eintragen lassen?
Nein, man bekommt nicht für alle Endrohr-Modelle eine Genehmigung. Lag dem Sportauspuff allerdings bei Lieferung eine ABE für die Montage am Fahrzeug bei, ist die Eintragung in den Fahrzeugschein nicht mehr zwingend notwendig. Die ABE muss immer mitgeführt werden und exakt für das betreffende Fahrzeug ausgestellt worden sein. Auch ein Teilegutachten ist legitim und ebenfalls mitführungspflichtig bzw. das nachträglich ausgestellte Prüfgutachten, außer die Änderungen sind in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs eingetragen.